fbpx

Monster Parking Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Die Nutzung des Parkplatzes unterliegt jederzeit den Nutzungsbedingungen, die in der Vertragsannahme wiedergegeben und auf unserer Website www.monsterparking.es wiedergegeben werden.
  • Die Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Kunden bei der Gesellschaft hinterlegt. Für den Fall eines Schadensfalls hat das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die seine rechtlichen Ansprüche abdeckt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Schlüssel bei der Firma zu hinterlegen.
  • Keiner der Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens haftet persönlich oder individuell für Unfälle, Verluste oder Schäden, die an Personen, Fahrzeugen, Zubehör oder Inhalten verursacht werden. Für alle im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
  • Fahrzeuge, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Vertrags reklamiert werden, können den zuständigen Behörden zur Deckung der entstandenen oder entstehenden Kosten zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Kunde akzeptiert und autorisiert das Personal des Unternehmens, seine Fahrzeuge innerhalb der Einrichtungen des Unternehmens zu bewegen, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, die Fahrzeugwäsche, die Reifen- oder Batteriewartung, die vertraglich vereinbarten mechanischen Dienstleistungen usw. durchzuführen, sowie die notwendigen Bewegungen für die Ausführung der anderen Dienstleistungen, die dies erfordern.
  • Die Verwendung von Schutzabdeckungen liegt in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des Kunden, der sie anbringen und sicherstellen muss, dass sie korrekt befestigt sind.
  • Der Kunde muss dem Unternehmen mindestens 48 Stunden im Voraus und IMMER per E-Mail a monsterparking@faircarrent.com Informationen über die Bewegungen mitteilen, die sein Fahrzeug durchführen wird.
  • Die Erlaubnis für Dritte, das Fahrzeug von unserem Gelände zu entfernen, muss IMMER vom Vertragsinhaber mit einer eigenhändig unterzeichneten Vollmacht zusammen mit einer Kopie des nationalen Identitätsdokuments (D.N.I. oder N.I.E.) des Inhabers und unter keinen Umständen von einer anderen Person erteilt werden.
  • Die Hinterlegung eines Fahrzeugs auf unserem Gelände gilt als uneingeschränkte Annahme dieser Bedingungen.
  • Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Bezug auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen dar.
  • Wenn Sie eine Reservierung im System vornehmen, werden Ihre Daten als Nutzer im Sinne des Datenschutzgesetzes in diesem registriert, so dass Sie in unsere Kundendatenbank für die interne Verwaltung des Parkplatzes aufgenommen werden. Wir garantieren Ihnen auch, dass Ihre Daten niemals an eine Stelle außerhalb von Monster Parking weitergegeben oder verkauft werden.
  • Jahresverträge beinhalten 12 bis maximal 12 Abhol- und Abgabeleistungen vom und zum Flughafen. Das Abklemmen der Batterie, das Anbringen der Abdeckung und das Waschen des Autos sind NICHT im Jahresbetrag von 300€ enthalten. Der Vertrag verlängert sich NICHT automatisch. Jede Vertragsverlängerung muss von Monster Parking akzeptiert werden. Für Autos OHNE Vertrag berechnen wir 2€ pro Tag mehr.

Parkrecht
Pflichten des Inhabers des Parkplatzes

Nach dem Gesetz zur Regelung von Verträgen über das Parken von Fahrzeugen (Gesetz 40/2022 vom 14. November) haftet der Eigentümer des Parkplatzes für Schäden, die das Fahrzeug oder der Nutzer erleidet, mit Ausnahme von Schäden, die Dritte (andere Kunden) an ihrem Fahrzeug oder dessen Inhalt verursachen, und zwar in den folgenden Fällen:

  • Personenschäden aufgrund von schlechtem Zustand oder mangelhafter Wartung der Einrichtungen. Schäden am Fahrzeug, die durch Erdrutsche, Überschwemmungen aufgrund von Rohrbrüchen usw. verursacht wurden, jedoch NICHT Schäden am Fahrzeug, die auf die Eigenschaften des ungedeckten Parkens aufgrund von Naturgewalten oder anderen meteorologischen Schäden zurückzuführen sind. Schäden, die durch Diebstahl des Fahrzeugs verursacht werden, sind ebenfalls nicht abgedeckt: Einschlagen von Scheiben, Verschwinden des Fahrzeugs selbst usw… Bei Schäden, die durch Diebstahl verursacht werden, ist Folgendes abgedeckt ausgeschlossen alle Zubehörteile des Fahrzeugs, die keinen festen oder untrennbaren Bestandteil des Fahrzeugs bilden. Schäden, mit Ausnahme von Schäden, die durch Personen verursacht wurden, oder Ansprüche jeglicher Art, werden nur bearbeitet, wenn sie auf unserem Parkplatz gemeldet werden.
  • Beschwerdeformulare sind auf Anfrage erhältlich.

Pflichten der Nutzer
  • Der Kunde muss Gegenstände und Zubehör, die nicht fest angebracht sind, wie z. B. das Radio, die Dokumentation oder das Mobiltelefon, entfernen. Die Gesellschaft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Abdeckungen, die das Fahrzeug bedecken, und ist auch nicht verpflichtet, diese anzubringen. Die Vorlage des Fahrscheins oder des Nachweises ist bei der Abholung des Fahrzeugs zwingend erforderlich. Im Falle der Nichtvorlage muss der Besitz des Fahrzeugs nachgewiesen werden und die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für die betrügerische Verwendung von Dokumenten und den anschließenden Diebstahl des Fahrzeugs. Das Unternehmen wird seinerseits einen Nachweis über die Inanspruchnahme des Parkdienstes mit den folgenden Daten vorlegen: Tag und Uhrzeit der Einreise, wenn sie für den Preis, die Identifizierung des Fahrzeugs und des Fahrers entscheidend ist.
  • Der Nutzer haftet gegenüber dem Betreiber und den anderen Nutzern für alle Schäden, die diesen durch die Nichteinhaltung ihrer Pflichten, die Unachtsamkeit beim Führen des Fahrzeugs auf dem Gelände oder das Öffnen der Türen in der Nähe anderer Fahrzeuge entstehen. Der Nutzer des Parkplatzes muss mindestens 1 Stunde und 30 Minuten vor der Check-in-Zeit in unseren Einrichtungen eintreffen. Wir sind unter keinen Umständen dafür verantwortlich, dass Sie Ihren Flug verpassen.
  • Der Kunde kann den Platz mit anderen Kunden für den Transfer/ die Abholung vom/zum Flughafen teilen. Der Parkplatznutzer ist dafür verantwortlich, den Treffpunkt zu finden und zu wissen, wie er dorthin zurückkehren kann, um ihn abzuholen.
Rechte des Eigentümers des Parkplatzes
  • Der Eigentümer des Parkplatzes hat ein Pfandrecht an dem Fahrzeug gegenüber jeder Person als Sicherheit für die Zahlung der Parkgebühr, wenn diese nicht bezahlt wird. Unsere Preise beinhalten die Mehrwertsteuer.
  • Die Gesellschaft hat das Recht, ihre Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter haben das Recht, ihr Fahrzeug für die ordnungsgemäße Nutzung des Parkplatzes oder für andere Bedürfnisse des Unternehmens zu bewegen.
  • Bei Jahresverträgen erstattet das Unternehmen niemals einen Betrag für die Monate, die der Kunde während der Vertragslaufzeit nicht verbraucht. Der Eigentümer des Parkplatzes kann das in Artikel 71 des artikulierten Textes des Verkehrsgesetzes vorgesehene Verfahren anwenden, wenn ein Fahrzeug über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ununterbrochen an derselben Stelle des Parkplatzes geparkt bleibt, so dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass es aufgegeben wurde, oder dass der Eigentümer kein Interesse an seiner Nutzung hat.
  • Das Unternehmen ist NIEMALS verantwortlich für Probleme mit dem Anlassen Ihres Fahrzeugs, mechanisches Versagen, defekte Fenster oder Scheiben, Reifenpannen oder mangelnde Wartung oder Batterieladung. Sie verpflichtet sich, so weit wie möglich zu helfen, übernimmt aber keine weitere Verantwortung und kann auch nichts dafür beanspruchen.
  • Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust von abnehmbaren Teilen des Fahrzeugs: Plastik, Auspuffendrohre, Spiegelglas, etc. ….
  • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Fahrzeug trotz Reservierung abzulehnen, wenn es in schlechtem Zustand oder von einer Größe ist, die in Zukunft Probleme verursachen könnte. Für große Autos oder Transporter (über 5 m) wird ein Aufschlag von 20 % erhoben. Sie werden bei der Übernahme des Fahrzeugs ohne Vorankündigung über diesen möglichen Aufpreis informiert. Wohnwagen werden eine Erhöhung von 65 % der Parkgebühren zahlen.
  • Der Kunde hat einen Spielraum von 1 Stunde, um auf dem Parkplatz ein- und auszuchecken. Sollte die Verspätung diese Zeit überschreiten, haben wir das volle Recht, Ihre Reservierung zu stornieren. Für jede weitere Stunde auf dem Parkplatz erhöht sich der Preis um 10 €. Wenn dies während der Öffnungszeiten geschieht, erhöht sich der Preis um zusätzliche 4 € pro Stunde für eventuell entstehende Kosten.
  • Volles Parkrecht:
    https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2002-22187
    Gesetz 40/2002 vom 14. November zur Regelung des Vertrags über das Abstellen von Fahrzeugen.