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Monster Parking Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Jede Buchung beinhaltet einen kostenlosen Hin- und einen kostenlosen Rücktransfer. Wenn Sie mehr Transfers in Anspruch nehmen möchten, kostet jeder weitere Transfer 5€ extra.
  • Die Nutzung des Parkplatzes unterliegt zu jeder Zeit den Nutzungsbedingungen, die in der Vertragsannahme wiedergegeben sind und auf unserer Website www.monsterparking.es zu finden sind .
  • Die Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Kunden bei der Gesellschaft hinterlegt. Für den Fall eines Schadensfalls hat das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die seine rechtlichen Ansprüche abdeckt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Schlüssel bei der Firma zu hinterlegen.
  • Keiner der Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens haftet persönlich oder individuell für Unfälle, Verluste oder Schäden, die an Personen, Fahrzeugen, Zubehör oder Inhalten verursacht werden. Für alle im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
  • Fahrzeuge, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Vertrags reklamiert werden, können den zuständigen Behörden zur Deckung der entstandenen oder entstehenden Kosten zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Kunde akzeptiert und autorisiert das Personal des Unternehmens, seine Fahrzeuge innerhalb der Einrichtungen des Unternehmens zu bewegen, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, die Fahrzeugwäsche, die Reifen- oder Batteriewartung, die vertraglich vereinbarten mechanischen Dienstleistungen usw. durchzuführen, sowie die notwendigen Bewegungen für die Ausführung der anderen Dienstleistungen, die dies erfordern.
  • Die Verwendung von Schutzabdeckungen liegt in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des Kunden, der sie anbringen und sicherstellen muss, dass sie korrekt befestigt sind.
  • Der Kunde muss das Unternehmen mindestens 48 Stunden im Voraus und IMMER per E-Mail an Officemonsterparkingalicante@gmail.com über die Bewegungen seines Fahrzeugs informieren .
  • Falls der Kunde vor oder nach dem in seiner Buchung vorgesehenen Datum zurückkehren muss, muss er uns 24 Stunden im Voraus informieren, bevor er auf unserem Parkplatz ankommt oder zum Flughafen Alicante-Elche Miguel Hernández zurückkehrt. Um uns über diese Änderung zu informieren, müssen Sie uns (24 Stunden im Voraus) per Telefon und/oder WhatsApp unter +34651315116 oder per E-Mail Officemonsterparkingalicante@gmail.com kontaktieren .
  • Wir arbeiten nur mit Reservierungen, das heißt, wenn keine Reservierungen vorliegen, wird der Parkplatz geschlossen.
  • Die Erlaubnis für Dritte, das Fahrzeug von unserem Gelände zu entfernen, muss IMMER vom Vertragsinhaber mit einer eigenhändig unterzeichneten Vollmacht zusammen mit einer Kopie des nationalen Identitätsdokuments (D.N.I. oder N.I.E.) des Inhabers und unter keinen Umständen von einer anderen Person erteilt werden.
  • Die Hinterlegung eines Fahrzeugs auf unserem Gelände gilt als uneingeschränkte Annahme dieser Bedingungen.
  • Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Bezug auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen dar.
  • Wenn Sie eine Reservierung im System vornehmen, werden Ihre Daten als Nutzer im Sinne des Datenschutzgesetzes in diesem registriert, so dass Sie in unsere Kundendatenbank für die interne Verwaltung des Parkplatzes aufgenommen werden. Wir garantieren Ihnen auch, dass Ihre Daten niemals an eine Stelle außerhalb von Monster Parking weitergegeben oder verkauft werden.
  • Jahresverträge beinhalten 12 bis maximal 12 Abholungen und Lieferungen zum und vom Flughafen. Das Abklemmen der Batterie, das Anbringen der Abdeckung und das Waschen des Fahrzeugs sind NICHT in der Jahresgebühr von 300 € enthalten. Der Vertrag verlängert sich NICHT automatisch. Jede Vertragsverlängerung muss von Monster Parking akzeptiert werden. Für Autos OHNE Vertrag berechnen wir zusätzlich 2 € pro Tag.

 

Parken Gesetz

Pflichten des Parkhausbesitzers

Gemäß dem Gesetz zur Regelung von Verträgen über das Parken von Fahrzeugen (Gesetz 40/2022 vom 14. November) haftet der Eigentümer des Parkplatzes für alle Schäden, die das Fahrzeug oder der Benutzer erleidet, mit Ausnahme von Schäden, die von Dritten (anderen Kunden) verursacht werden. Das Unternehmen haftet in den folgenden Fällen:

  • Personenschäden, die auf den schlechten Zustand oder die mangelhafte Wartung der Anlagen zurückzuführen sind.
  • Schäden am Fahrzeug, die unter anderem durch Erdrutsche oder Überschwemmungen infolge von Rohrbrüchen entstanden sind.

Sie werden nicht abgedeckt:

  • Schäden, die durch Wetterphänomene auf nicht überdachten Parkplätzen verursacht werden.
  • Diebstahlschäden, einschließlich zerbrochener Scheiben oder des Verschwindens des Fahrzeugs.
  • Verlust von nicht fest eingebautem oder abnehmbarem Fahrzeugzubehör.

Eine Reklamation wird nur bearbeitet, wenn sie gemeldet wird, während sich das Fahrzeug auf unserem Gelände befindet. Außerdem hält der Parkplatz Beschwerdeformulare für den Verbraucher bereit.

Verpflichtungen der Benutzer

Der Kunde muss alle nicht fest eingebauten Gegenstände und Zubehörteile aus dem Fahrzeug entfernen, wie z.B. Radio, Dokumentation oder Mobiltelefon, da das Unternehmen nicht für deren Verlust oder Diebstahl verantwortlich ist.

Auch:

  • Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Schutzhüllen sowie für deren Anbringung.
  • Bei der Abholung des Fahrzeugs ist die Vorlage des Tickets oder der Quittung obligatorisch. Im Falle eines Verlusts muss der Kunde das Eigentum nachweisen. Das Unternehmen haftet nicht für die betrügerische Verwendung von Dokumenten, die zu einem möglichen Diebstahl führen.
  • Der Kunde erhält eine Quittung für den beauftragten Service mit den Eingabedaten, der Fahrzeug- und Fahreridentifikation.
  • Sie haften für alle Schäden, die durch unvorsichtiges Fahren auf dem Gelände oder durch das Öffnen von Toren in der Nähe anderer Fahrzeuge verursacht werden.
  • Es ist obligatorisch, mindestens 2 Stunden vor der voraussichtlichen Abflugzeit am Parkplatz zu sein. Wir sind nicht verantwortlich für verpasste Flüge aufgrund von Verspätungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
  • Der Transfer zum und vom Flughafen kann mit anderen Kunden geteilt werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, den Treffpunkt für die Abholung zu kennen.

Rechte des Eigentümers des Parkplatzes

  • Einbehaltung des Fahrzeugs im Falle der Nichtbezahlung der Dienstleistung.
  • Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
  • Bewegen Sie Fahrzeuge innerhalb der Anlage, um den Platz zu optimieren oder um betriebliche Anforderungen zu erfüllen.
  • Erstattet keine Jahresvertragsbeträge für ungenutzte Monate.
  • Wenden Sie das Verfahren nach Artikel 71 der Straßenverkehrsordnung an, wenn ein Fahrzeug mehr als 6 Monate lang nicht mehr benutzt wird.

Zusätzliche Bedingungen

  • Das Unternehmen haftet nicht für mechanische Defekte, Probleme mit Fenstern oder elektrischen Fensterhebern, Reifenpannen oder das Fehlen einer Fahrzeugbatterie. Wir werden jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfe anbieten.
  • Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von abnehmbaren Teilen wie Kunststoffen, Auspuffendrohren oder Spiegelglas.
  • Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeuge in schlechtem Zustand oder von großer Größe abzulehnen, wenn wir der Meinung sind, dass sie Probleme verursachen könnten.
  • Für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5 Metern (große Lieferwagen usw.) wird ein Aufschlag von 20% erhoben, für Wohnwagen zusätzlich 65%. Diese Gebühr wird Ihnen bei der Übernahme des Fahrzeugs mitgeteilt.

Regelungen zu Verspätungen und Zuschlägen

  • Der Kunde hat einen Spielraum von 1 Stunde für den Check-in ab dem Zeitpunkt der Ankunft. Wenn diese Zeit überschritten wird, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
  • Für jede weitere Stunde auf dem Parkplatz wird ein Aufpreis von 10 € berechnet.
  • Wenn die Einfahrt des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt, wird eine zusätzliche Gebühr von 10 € pro Stunde für die entstandenen Kosten erhoben.
  • Ab 2:00 Uhr morgens wird für jede Verspätung ein Zuschlag von 10 € pro Stunde Verspätung als Nachtzuschlag erhoben.
  • Verspätet sich die Abholung durch den Kunden um mehr als 2 Stunden am Tag, kann das Unternehmen eine zusätzliche Gebühr von 1,5 € für jede zusätzliche Stunde der Parknutzung erheben.

Unser Flughafentransfer-Service ist abhängig von der Nachfrage und dem Verkehrsaufkommen und kann zwischen 5 und 35 Minuten dauern.

Vollständiges Gesetz zum Parken: Gesetz 40/2002 vom 14. November 2002 zur Regelung von Parkverträgen für Fahrzeuge.